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Handwerkerpreise

Handwerkerleistungen haben ihren Preis.
 

Stundenverrechnungssatz ist nicht gleich Verdienst

Das Handwerk gehört zu den Wirtschaftsbereichen mit besonders engem Kontakt zum Verbraucher. Dem Kunden stellt sich daher die Frage, wie sich die Preise der Handwerker eigentlich zusammensetzen.
Kritik wird oft an den scheinbar hohen Stundenverrechnungssätzen geübt. Dass "Stundenverrechnungssatz" nicht gleich "Verdienst" bedeutet, dürfte jedem hinlänglich bekannt sein - im Gegensatz zur Zusammensetzung der Handwerkerkosten. Sie sollen deshalb in diesem Faltblatt aufgeschlüsselt werden.
Auch wenn die Stundenverrechnungssätze in den einzelnen Handwerkszweigen unterschiedlich sind, ist das Schema der Kalkulation doch überall weitgehend identisch.
 
 

Ein Stundenverrechnungssatz von z. B. € 55,00 EUR setzt sich zusammen aus:


Stand: 2017
 
€ 14,70

Bruttostundenlohn
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Querschnitt verschiedener Gewerke)

€ 12,27

Lohnnebenkosten
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), bezahlte Urlaubsund Feiertage, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld, nicht verrechenbare Zeiten, tarifliche Sozialaufwendungen etc.

€ 16,83

Betriebliche Gemeinkosten
Gehälter und Personalnebenkosten für Mitarbeiter im Büro, Raumkosten, Heizung, Strom, Gas, Wasser, betriebliche Versicherungen, Telefon, Gebühren, Werbung, EDV, Internet, Porto, Kfz-Kosten, Reinigung, Zinsen für Kredite, Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter, kalkulatorische Kosten, betriebliche Steuern, etc.

€ 2,42

Zuschlag für Unternehmerrisko und Gewinn
deckt den Unternehmerlohn, dient zum Aufbau von Eigenkapital und finanziert Investitionen

€ 8,78

19% gesetzliche Mehrwertsteuer

 

Übrigens,

haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass Schwarzarbeiter keine Steuern und Sozialabgaben zahlen und wir gemeinsam unter anderem nachstehende Folgen zu tragen haben:
  • Die Sozialversicherungskassen werden durch die Einnahmeausfälle geschwächt. Dies werden wir alle merken; spätestens im Rentenalter.
  • Die Steuerausfälle führen dazu, dass die Kommunen z.B. nicht mehr die Schule Ihres Kindes renovieren oder den von Ihnen benötigten Kindergartenplatz finanzieren können.
  • Der Arbeitsplatz Ihres Nachbarn, der bei einem Handwerksunternehmen arbeitet, wird gefährdet: Dessen Arbeitgeber kann gegen die illegalen, billigeren Konkurrenten auf Dauer nicht bestehen.
  • Kleinere Handwerksbetriebe leiden besonders unter der wettbewerbsverzerrenden Konkurrenz der Schwarzarbeiter: Müssen sie aufgeben, fehlt auch Ihnen unter Umständen der unmittelbare Service vor Ort.
  • Personen, die in einem Handwerksberuf selbständig werden und nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind, haben die Meisterprüfung nicht abgelegt oder diese nicht bestanden: Der Kunde riskiert "Pfusch-Arbeiten".
  • Sie haben als Verbraucher gegen einen Schwarzarbeiter keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatzansprüche, denn: Verträge mit Schwarzarbeitern sind nichtig.
  • Gäbe es keine Schwarzarbeit, könnten allein im Handwerk mindestens 500.000 zusätzliche legale Arbeitsplätze geschaffen werden.
  • Sowohl Schwarzarbeiter als auch Auftraggeber für Schwarzarbeit machen sich strafbar. Es drohen drastische Geldbußen.
 

Darum:

Vergeben Sie Ihre Aufträge nur an eingetragene Handwerksbetriebe.
Auskünfte erhalten Sie bei der für Ihren Bezirk zuständigen Kreishandwerkerschaft.
 
Jobboerse
Di 25.02.2025
19.30
Freisprechungsfeier
Kleines Haus (Theater) Delmenhorst

Unsere Partner:

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