967.000 | Betrieben |
4.840.000 | Mitarbeitern |
479.700 | Auszubildenden |
511,6 | Milliarden Euro Umsatz (inkl. Umsatzsteuer) |
Zu den gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben der Kreishandwerkerschaft gehört es, die Gesamtinteressen der ihr angeschlossenen Innungen wahrzunehmen und sie bei der Erbringung der Service- und Dienstleistungen zu unterstützen. Ferner übernimmt die Kreishandwerkerschaft auf Wunsch die Geschäftsführung für die jeweilige Innung. Des weiteren steht die Kreishandwerkerschaft den Behörden bei den das Handwerk betreffenden Maßnahmen durch Anregungen, Stellungnahmen und Gutachten hilfreich zur Seite.
Dies erklärt den öffentlich-rechtlichen Charakter einer Kreishandwerkerschaft, die ihre Aufgabe als Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks autonom erfüllt.
Große Bedeutung kommt der Einzelbetreuung der Mitglieder der Innungen zu. Im Rahmen dieser Betreuungsaufgaben gewährt die Kreishandwerkerschaft als Innungsgeschäftsstelle dem Mitglied jede erdenkliche Beratung und Hilfe in allen Rechtsfragen des täglichen Betriebs- und Wirtschaftslebens. Sie unterstützt und vertritt den Handwerksunternehmer in seinen wirtschaftlich-betrieblichen Angelegenheiten gegenüber Dritten, kurz: Sie steht für die vielen Wechselfälle des gesamten Wirtschaftslebens zur Verfügung. Einen wesentlichen Raum nimmt hierbei die Beratung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen ein.
Ebenso wichtig wie die Beratungs- und Unterstützungsfunktion ist die ständige Information der Innungsmitglieder über alle wichtigen Fragen und Neuerungen gesetzlicher, steuerlicher, betriebswirtschaftlicher, arbeits- und tarifrechtlicher Art durch den permanenten Informationsdienst und Weiterbildungsveranstaltungen.